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   LG Duisburg, 05.02.2014 - 3 O 265/12   

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LG Duisburg, 05.02.2014 - 3 O 265/12 (https://dejure.org/2014,9335)
LG Duisburg, Entscheidung vom 05.02.2014 - 3 O 265/12 (https://dejure.org/2014,9335)
LG Duisburg, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 3 O 265/12 (https://dejure.org/2014,9335)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus LG Duisburg, 05.02.2014 - 3 O 265/12
    Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Sachverständigen hat der Kläger ebenfalls nicht, da das erstattete Gutachten aufgrund der unrichtigen Angaben zu den Vorschäden unbrauchbar ist, was der Kläger auch zu vertreten hat, weil bekannte Vorschäden verschwiegen wurden (KG Berlin, Urteil vom 01.03.2004, Az.: 12 U 96/03; siehe auch Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 12 StVG Rz. 50).

    Eine Offenbarungspflicht bezieht sich diesbezüglich auch auf reparierte Vorschäden, da diese den Wiederbeschaffungswert beeinflussen (KG Berlin, Urteil vom 01.03.2004, Az.: 12 U 96/03).

  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus LG Duisburg, 05.02.2014 - 3 O 265/12
    Hinsichtlich der Beweislast gilt, dass der Geschädigte den Vorschaden und dessen Reparatur, also den Zustand des Pkw vor dem Unfall, darlegen muss (OLG Hamburg, Urteil vom 28.03.2001, Az.: 14 U 87/00; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2013, Az.: I-9 U 238/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom10.07.2012, Az.: I-1 W 19/12).
  • OLG Hamm, 01.02.2013 - 9 U 238/12

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Eigentums als Voraussetzung eines

    Auszug aus LG Duisburg, 05.02.2014 - 3 O 265/12
    Hinsichtlich der Beweislast gilt, dass der Geschädigte den Vorschaden und dessen Reparatur, also den Zustand des Pkw vor dem Unfall, darlegen muss (OLG Hamburg, Urteil vom 28.03.2001, Az.: 14 U 87/00; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2013, Az.: I-9 U 238/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom10.07.2012, Az.: I-1 W 19/12).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2012 - 1 W 19/12

    Höhe des Kfz-Unfallschadens bei Vorschäden am verunfallten Fahrzeug

    Auszug aus LG Duisburg, 05.02.2014 - 3 O 265/12
    Hinsichtlich der Beweislast gilt, dass der Geschädigte den Vorschaden und dessen Reparatur, also den Zustand des Pkw vor dem Unfall, darlegen muss (OLG Hamburg, Urteil vom 28.03.2001, Az.: 14 U 87/00; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2013, Az.: I-9 U 238/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom10.07.2012, Az.: I-1 W 19/12).
  • OLG Köln, 08.02.2011 - 15 U 151/10

    Umfang des Schadensersatzes bei Vorschäden eines unfallbeschädigten Pkw

    Auszug aus LG Duisburg, 05.02.2014 - 3 O 265/12
    Bleibt der Vortrag des Klägers unsubstantiiert, ist die Klage abzuweisen (OLG Köln, Urteil vom 08.02.2011, Az.: 15 U 151/10).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 32/14

    Umfang des Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls beim massiven

    Die Berufung des Klägers gegen das am 05.02.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg, Az. 3 O 265/12, wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 22 U 190/18

    Zu den Anforderungen an die Darlegung der fachgerechten Beseitigung von

    Der Darlegungs- und Beweislast genügt der Geschädigte danach im Übrigen weder durch Vorlage von Lichtbildern noch durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens, in welchem sich unter der Position "Reparierte Vorschäden" die Angabe "keine bekannt laut Fahrzeughalter" befindet, da das Gutachten aufgrund dieser falschen Angaben unbrauchbar ist (LG Duisburg, Urt. v. 05.02.2014 - 3 O 265/12 -).
  • LG Frankenthal, 24.09.2012 - 2 HKO 114/12

    Unterlassungsanspruch von Microsoft gegen einen gewerblichen Softwarehändler

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Koblenz vom 21. Juni 2012 (Az.: 3 O 265/12) wird bestätigt.

    Vor diesem Hintergrund erwirkte die Verfügungsklägerin mit am 15.Juni 2012 eingegangenem Antrag vom gleichen Tage gegen den Verfügungsbeklagten eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Koblenz vom 21.Juni 2012 - Az.: 3 O 265/12 - (Bl. 180 - 182 d.A.) mit nachstehendem Inhalt:.

    den Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 21.06.2012, Az. 3 O 265/12 aufzuheben und den Antrag vom 15.6.2012 zurückzuweisen.

  • LG Düsseldorf, 13.04.2018 - 7 O 82/17

    Erstattungsfähigkeit der Schadenspositionen bei Vorschäden i.R.d.

    Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Sachverständigen hat die Klägerin ebenfalls nicht, da das erstattete Gutachten aufgrund der fehlenden Angaben zu dem Vorschaden unbrauchbar ist, was die Klägerin auch zu vertreten hat, weil der bekannte Vorschaden von ihr verschwiegen wurden (OLG Düsseldorf: Urteil vom 06.02.2006 - 1 U 148/05; LG Duisburg, Urteil vom 05. Februar 2014 - 3 O 265/12 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 01.03.2004, Az.: 12 U 96/03).
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